Wann kann man die Autoversicherung kündigen?

Autoversicherung kündigenBevor Sie zu einer billigeren Autoversicherung wechseln können, müssen sie erst einmal Ihre alte Autoversicherung kündigen. Viele Versicherungskunden, denen ihre bisherige Versicherung zu teuer geworden ist, fragen sich deshalb, wann kann man die Autoversicherung kündigen? Grundsätzlich ist es nämlich so, dass eine Kündigung der Kfz-Versicherung immer nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich ist. Wenn Sie es verpasst haben, rechtzeitig Ihre Autoversicherung zu kündigen sind Sie erst einmal an die alte Versicherung gebunden und können nicht zu einer billigeren Autoversicherung wechseln. Deshalb erklären wir Ihnen nachfolgend, wann man die Autoversicherung kündigen kann, damit einem erfolgreichen Versicherungswechsel nichts mehr im Wege steht.

Ordentliche Kündigung der Autoversicherung

Es wird zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung der Autoversicherung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich immer zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Dabei muss der Versicherungsnehmer allerdings eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. In den meisten Fällen fällt das Vertragsende mit dem Ende des Kalenderjahres zusammen. In Verbindung mit der vierwöchigen Kündigungsfrist ergibt sich damit der 30. November als Stichtag, bis zu dem man seine Autoversicherung kündigen muss. Wenn die Kfz-Versicherung nicht bis zu diesem Zeitpunkt gekündigt wurde, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr und der Wechsel zu einer billigeren Versicherung ist erst einmal nicht mehr möglich.

Stichtag für die Kündigung der Autoversicherung: 30. November


Beachten Sie jedoch, dass es auch einige Kfz-Versicherer gibt, bei denen das Vertragsende vom Kalenderjahr abweicht. In diesem Fall müssen Sie das Vertragsende aus dem Versicherungsvertrag entnehmen. Vergessen Sie aber auch in diesem Fall nicht die Einhaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist. Wer seine Versicherung kündigen will, sollte wissen, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Empfehlenswert ist es darüber hinaus das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung zu versenden, um später einen Nachweis in der Hand zu haben. Ein Kündigungsgrund muss bei der ordentlichen Kündigung nicht angegeben werden.

Außerordentliche Kündigung der Autoversicherung

In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Autoversicherung unabhängig von der Vertragslaufzeit. So hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung die Beiträge angehoben hat. Dieses  Sonderkündigungsrecht gilt auch im Falle einer sogenannten verdeckten Beitragserhöhung. Von einer verdeckten Beitragserhöhung spricht man, wenn die Beitragserhöhung durch eine Verbesserung der Schadenfreiheitsklasse kompensiert wird und damit nicht direkt ersichtlich ist.

Der Versicherungsnehmer darf auch außerordentlich die Autoversicherung kündigen, wenn die Beitragserhöhung auf eine Veränderung der Regional- oder Typklasse zurückzuführen ist. Nach Bekanntwerden der Beitragserhöhung bleibt dem Versicherungsnehmer allerdings nur ein Monat Zeit, um die Autoversicherung zu kündigen. Weiterhin ist auch dann eine außerordentliche Kündigung der Versicherung möglich, wenn der Kfz-Versicherer bei gleichbleibenden Beiträgen den Leistungsumfang der Versicherung gekürzt hat.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall

Ein Schadensfall ist zwar eigentlich ärgerlich für den Betroffenen, kann ihm aber auch die Möglichkeit eröffnen, zu einer billigen Autoversicherung zu wechseln. Denn der Versicherungsnehmer besitzt ein Sonderkündigungsrecht, nachdem er seiner Versicherung einen Schadensfall gemeldet hat. In diesem Fall hat aber nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungsgesellschaft ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb eines Monats noch Abschluss des Schadensfall ausgesprochen werden.

Autoversicherung kündigen bei Verkauf des Fahrzeugs

Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung ergibt sich auch bei einem Verkauf des versicherten Autos. In diesem Fall muss aber nicht der bisherige Versicherungsnehmer, sondern der Käufer des Fahrzeugs die Autoversicherung kündigen. Denn mit dem Verkauf des Fahrzeugs ist die Kfz-Versicherung automatisch auf den Käufer übergegangen. Falls der Käufer die bestehende Versicherung jedoch nicht weiterführen will, bleibt ihm ein Monat Zeit, um die Autoversicherung zu kündigen. Sollte der Käufer direkt nach dem Autokauf bei einem anderen Versicherungskonzern eine neue Versicherung abschließen, gilt die alte Versicherung damit aber automatisch als gekündigt. Falls das Fahrzeug nicht verkauft, sondern verschrottet wird, ist eine Kündigung der Autoversicherung hingegen nicht notwendig. Hier reicht eine kurze Mitteilung an die Kfz-Versicherung aus.